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Freie Wahl - Einzel-Billets - Jane Austen Ball 2025
E I N Z E L T I C K E T S
Trefft eure Wahl. Folgende Einzeltickets sind verfügbar:
B A L L V O R B E R E I T U N G I & II
S T I L V O L L E L A N D P A R T I E
B A L L V O R B E R E I T U N G I I I
D E R G R O S S E J A N E A U S T E N B A L L 2 0 2 4
*Vorverkaufspreis (bis zum 25.5.2025),
Bitte beachten sie die attraktiven Veranstaltungspakete.
Außer den Tees der Teeverkostung
dem Menü beim Petit Diner und dem Buffet volant beim Ball sind
Getränke & Speisen nicht inbegriffen.
Alle Getränke & Speisen müssen direkt selbst bezahlt werden.
Der Ball & die meisten Events finden statt.
Die Mindestteilnehmerzahl für den Ball ist erreicht.
Wichtig:
Sollte der Ball abgesagt werden, werden alle Gebühren zurückerstattet.
Sie erhalten Ihre Tickets als PDF-Datei. Diese müssen zum Nutzen der Nachhaltigkeit nicht ausgedruckt mitgebracht werden.
Die Tickets ist nur für Sie mit Ihren Anmeldedaten gültig.
Bitte die Dateien sofort nach der Bezahlung herunterladen!
Auszug aus unseren AGBs:
2.5 Wird die Veranstaltung vor Beginn sowie bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu 1 Tag vor dem Veranstaltungsdatum aufgrund von extremen Wetterbedingungen abgesagt, d. h. „Höhere Gewalt“ (wie z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.), so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei indirekter Absage (z. B. wg. Ticketverkaufseinbruch als Folge von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien etc.) durch den Veranstalter.
Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aber auch eine Veranstaltung vor Beginn aufgrund extremer Wetterbedingungen lt. Behördlicher Auflagen (z. B. Sturmwarnungen, Epidemien, Finanzkrisen und allen anderen Naturkatastrophen etc.) abgesagt oder abgebrochen, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 40 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht generell auch kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises sowie aller Nebenkosten (Ticketgebühr, VVK etc.).
Sollten einzelne Konzert- und/oder Showteile (z. B. Feuerwerk) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises und Nebenkosten (Ticketgebühr, VVK etc.). D. h. generell gilt, es werden keine Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) in allen genannten Fällen erstattet.
Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterung.
2.6 Der Veranstalter haftet nicht für versehentliche Falschbestellungen.
Er ist nicht verantwortlich etwaige Doppeltbestellungen zu kontrollieren
oder zu melden.
Der Besteller haftet bei nicht fristgerechter Stornierung selbst.
auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen
oder Schäden der Teilnehmer nicht ersetzt.