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AGB-Änderungen 28.10.2023:

diese AGB-Änderungen sind allgemeines Recht und heben etwaige widersprechende andere Bestimmungen auf. Sie gelten allgemein und sogar rückwirkend.
1 Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht bei Kartenbestellung nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht mehr,
§§ 312c i. V. m. 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Verkaufte Eintrittskarten müssen grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
2 Der Kaufvertrag gilt mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl als gegenseitig abgeschlossen
3 Vor dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gelten die gesetzliche Rückgabefrist § 355 BGB von 14 Tagen.
4 Änderungen von Programmpunkten und sonstige Änderungen des Programmablaufs einer Veranstaltung berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
5 Der Veranstalter haftet nicht für versehentliche Falschbestellungen. Er ist nicht verantwortlich etwaige Doppeltbestellungen zu kontrollieren oder zu melden. Der Besteller haftet bei nicht fristgerechter Stornierung selbst.
6 Über den in den vorstehenden Ziffern geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden der Teilnehmer nicht ersetzt.


VORSICHT

Vermehrt werden angeblich übrige Tickets auf Seiten wie Facebook für meine Veranstaltungen angeboten.
Die meisten dieser Angebote sind BETRUG. Tickets dürfen nur mit ausdrücklicher Absprache mit mir auf eine andere Person übertragen werden.
Es ist schlimm, dass solche Betrüger mich zwingen die schöne Stimmung durch Warnhinweise zu trüben.
Außerdem gilt, jeder der gewandet zu meinen Events erscheint, zählt nicht als Zuschauer und schuldet den Eintritt. Zuschauer sind auch nur an öffentlichen Lokations wie dem Hofgraten zugelassen. Einladungen können nur durch mich ausgespochen werden. Verstöße dagegen führen zur Sperre für zukünftige Veranstaltungen.



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