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AGB-Änderungen 28.10.2023:

diese AGB-Änderungen sind allgemeines Recht und heben etwaige widersprechende andere Bestimmungen auf. Sie gelten allgemein und sogar rückwirkend.
1 Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht bei Kartenbestellung nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht mehr,
§§ 312c i. V. m. 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Verkaufte Eintrittskarten müssen grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.
Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.
2 Der Kaufvertrag gilt mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl als gegenseitig abgeschlossen
3 Vor dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl gelten die gesetzliche Rückgabefrist § 355 BGB von 14 Tagen.
4 Änderungen von Programmpunkten und sonstige Änderungen des Programmablaufs einer Veranstaltung berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
5 Der Veranstalter haftet nicht für versehentliche Falschbestellungen. Er ist nicht verantwortlich etwaige Doppeltbestellungen zu kontrollieren oder zu melden. Der Besteller haftet bei nicht fristgerechter Stornierung selbst.
6 Über den in den vorstehenden Ziffern geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden der Teilnehmer nicht ersetzt.



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